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Soviel kostet eine Scheidung

by admin
16. März 2021
in Allgemein
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Manchmal zieht sich ein Scheidungsverfahren aufgrund verfahrener Streitigkeiten zeitlich in die Länge. In solchen Fällen lassen sich die Kosten pauschal nicht voraussagen. Damit Sie trotzdem einen gewissen Einblick in die Kosten bekommen, geben wir Ihnen einige Scheidungsbeispiele aus der Praxis: In Stuttgart erhalten Sie ein Erstberatungsgespräch für 150,00 € brutto. Gerne können Sie auch später nochmals telefonisch oder per E-Mail mit Fragen auf uns zukommen. Dies ist selbstverständlich ein Bestandteil der Erstberatung.
Beauftragen Sie uns dann mit weiterer Tätigkeiten wegen Trennung, Unterhalt, Scheidung oder Vermögensausgleich, rechnen wir die Kosten für die Erstberatung auf die weiteren Kosten an. Dadurch wird das Erstberatungsgespräch für Sie im Ergebnis kostenlos.

Welche Gerichtskosten fallen für eine Scheidung an?

Für Sie ist wichtig zu wissen, dass es vom Staat bei einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gibt. Falls Sie selbst die Kosten für eine Scheidung nicht aufbringen können und zu staatlicher Hilfe berechtigt sind, kümmern wir uns gerne um den Verfahrenskostenhilfeantrag.
Dies kann sowohl bei geringem Einkommen als auch im Fall hoher Kreditbelastungen, beispielsweise wegen einer Hausfinanzierung, der Fall sein.
Geht es um das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich, können die Kosten je nach Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten unterschiedlich ausfallen.

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Der Verfahrenswert und die Gerichtskosten werden vom Gericht selbst berechnet.
Dies geschieht erst am Ende des gesamten Scheidungsverfahrens. Vorab kann man sie nur vorsichtig einschätzen. Für möglicherweise anfallende Kosten gibt es einige Beispiele:

Beispiel 1:

Ein Ehepaar hat ein Einkommen von zusammen 2.000,00 €/Monat netto.
Anfallende Scheidungskosten:
Rechtsanwalt 1.380,40 €
Gerichtskosten 406,00 €
Dies sind Gesamtkosten von 1.786,40 €.
Bei einer Einigung zwischen beiden Partnern, ist es möglich, dass beide Partner sich die Kosten teilen. Hier zahlt jeder nur die Hälfte und dadurch sind die Scheidungskosten recht niedrig.

Beispiel 2:

Ein Ehepaar hat ein Einkommen von zusammen 3.000,00 €/Monat netto.
Annfallende Scheidungskosten: 
Rechtsanwalt 1.820,70 €
Gerichtskosten 534,00 €
Dies sind Gesamtkosten von 2.354,70 €.
Auch hier ist es unter Umständen möglich, sich die Kosten zu teilen, so dass diese Scheidung recht günstig ist.

Beispiel 3:


Ein Ehepaar hat ein Einkommen von zusammen 4.000,00 €/Monat netto.
Anfallende Scheidungskosten:
Rechtsanwalt  1.957,55 €
Gerichtskosten 586,00 €
Dies sind Gesamtkosten von 2.543,00 €.
Auch hier gibt es die Möglichkeit durch Teilung der Kosten zwischen den Partnern, die Scheidung recht günstig zu halten.
Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Scheidung nicht zwangsläufig so teuer ist, wie man es oft im Bekanntenkreis hört. Höhere Kosten entstehen allerdings bei langwierigen Streitereien über Vermögenswerte wie Wohneigentum oder auch Unterhaltsfragen.
Die Kosten lassen sich daher nicht pauschal benennen.
Bei einem persönlichen Erstberatungsgespräch geben wir Ihnen gerne schon eine erste Einschätzung über die voraussichtlich bei Ihnen anfallenden Kosten.
Gerne bieten wir ihnen auch nach vorheriger Absprache eine Ratenzahlung an.
Bitte vereinbaren Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr telefonisch einen Termin unter Telefon 0711-96 88 15 14 für eine Erstberatung.

Erstberatung ohne zusätzliche Kosten:

Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit,
die Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart überprüft gern, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Was Sie dazu brauchen, erklärt er Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart rechnet die Kosten der Beratung auf etwaige weitere Kosten für außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit bei Trennung, Scheidung oder sonstigen familienrechtlichen Verfahren an.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Erstberatungsgespräch (79,- Euro) telefonisch an.
Kostengünstige Telefon-Erstberatung in Stuttgart Im Fall der Trennung oder Scheidung ist es wichtig zu wissen, was alles auf Sie zukommen könnte. Zum Beispiel,
ob und  ggf. wie viel Unterhalt Sie bezahlen müssten, wieviel Unterhalt Ihnen zusteht oder wie das in der Ehe erworbene Vermögen zu verteilen ist?

Sie erhalten eine telefonische Erstberatung für € 79,00 inkl. MWSt., die bei späterer Vertretung durch uns auf das Honorar angerechnet wird. in diesem Fall ist die Erstberatung für Sie also kostenlos.

Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart steht als erfahrener Anwalt für Scheidungen und andere familienrechtlichen Verfahren im gesamten mittleren Neckarraum, also nicht nur in Stuttgart, sondern von Göppingen bis Ludwigsburg und von Böblingen bis Heilbronn zur Verfügung.

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