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Scheidungskosten

by admin
16. Juni 2020
in Allgemein
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Soviel kostet eine Scheidung

Manchmal zieht sich ein Scheidungsverfahren aufgrund verfahrener Streitigkeiten zeitlich in die Länge. In solchen Fällen lassen sich die Kosten lassen schwer pauschal voraussagen. Damit Sie trotzdem einen gewissen Einblick in die Kosten bekommen, geben wir Ihnen einige Scheidungsbeispiele aus der Praxis: Bei uns in Stuttgart bekommen Sie ein Erstberatungsgespräch für 150,00 € brutto. Dabei können Sie auch gerne später nochmals, auch telefonisch oder per E-Mail nachfragen. Dies gehört bei uns zur Erstberatung dazu.

Wenn Sie uns dann mit weiterer Tätigkeit wegen Trennung, Unterhalt, Scheidung oder Vermögensausgleich beauftragen, rechnen wir die Kosten für die Erstberatung sogar auf die weiteren Kosten an. Dadurch wird das Erstberatungsgespräch dann für Sie im Ergebnis kostenlos.

Welche Gerichtskosten fallen für eine Scheidung an?

Wichtig zu wissen ist, dass es vom Staat bei einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gibt. Wenn Sie selbst die Kosten für eine Scheidung eigentlich nicht aufbringen können und zu staatlicher Hilfe berechtigt sind, kümmern wir uns gerne für Sie um den Verfahrenskostenhilfeantrag.

Dies kann sowohl bei geringem Einkommen als auch im Fall hoher Kreditbelastungen, beispielsweise wegen einer Hausfinanzierung, der Fall sein.

Geht es um das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich, können die Kosten unterschiedlich ausfallen, je nach Einkommen und vorhandenen Vermögenswerten.

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden vom Gericht selbst berechnet.

Diese Kosten werden aber erst am Ende des gesamten Scheidungsverfahrens festgelegt. Vorab kann man sie nur vorsichtig einschätzen. Für möglicherweise anfallende Kosten gibt es jedoch einige Beispiele anführen:

Beispiel 1:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von zusammen 2.000,00 €/Monat. Anfallende Scheidungskosten wären hier 1.380,40 € für den Rechtsanwalt und 406,00 € für das Gericht. Dies sind gesamt 1.786,40 €. Möglicherweise kann man sich einigen, dass beiden Partner sich die Kosten teilen. Dann zahlt jeder nur die Hälfte und die Scheidungskosten sind recht niedrig.

Beispiel 2:

Ein Ehepaar hat ein Nettoeinkommen von gemeinsam 3.000,00 €/Monat.

Die anfallenden Kosten für die Scheidung betragen dann ungefähr 1.820,70 € für den Rechtsanwalt, und 534,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.354,70 €. Auch hier ist es unter Umständen möglich, sich die Kosten zu teilen, so dass diese Scheidung noch recht günstig ist.

Beispiel 3:

Wenn ein Ehepaar zusammen auf einen Nettoverdienst von 4.000,00 €/Monat kommt, betragen die Kosten für die Scheidung ungefähr 1.957,55 € für den Rechtsanwalt und 586,00 € für das Gericht. Dies sind Gesamtkosten von 2.543,00 €. Auch hier kann es möglich sein, dass man sich die Kosten teilt. Auch dies wäre immer noch eine recht günstige Scheidung für beide Partner.

Aus diesen Beispielen wird deutlich, dass eine Scheidung nicht zwangsläufig so teuer ist, wie man es oft im Bekanntenkreis hört. Höhere Kosten entstehen allerdings bei langwierigen Streitereien über Vermögenswerte wie Wohneigentum oder auch Unterhaltsfragen.

Die Kosten lassen sich daher nicht pauschal benennen.

Bei einem persönlichen Erstberatungsgespräch können wir Ihnen schon hier eine erste Einschätzung über die voraussichtlich bei Ihnen anfallenden Kosten abgeben.

Bitte vereinbaren Sie in der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr telefonisch einfach einen Termin unter Telefon 0711-96 88 15 14 für eine Erstberatung.

Erstberatung ohne zusätzliche Kosten:

Für Rechtssuchende mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit,

die Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeit und Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren in Anspruch zu nehmen. Rechtsanwalt Zuleger überprüft gern, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen.

Was Sie dazu brauchen, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Zuleger gern in einem persönlichen Gespräch.  Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart rechnet die Kosten der Beratung auf etwaige weitere Kosten für außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit bei Trennung, Scheidung oder sonstigen familienrechtlichen Verfahren an.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch das Erstberatungsgespräch (49,- Euro) telefonisch an.

 

Kostengünstige Telefon-Erstberatung in Stuttgart

Im Fall der Trennung oder Scheidung ist es wichtig zu wissen, was alles auf Sie zukommen könnte. Zum Beispiel, ob und  ggf. wie viel Unterhalt Sie bezahlen müssten, wieviel Unterhalt Ihnen zu steht oder wie das in der Ehe erworbene Vermögen zu verteilen ist? Sie erhalten eine telefonische Erstberatung für € 49,00 inkl. MWSt., die bei späterer Vertretung durch uns auf das Honorar angerechnet wird. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart steht Ihnen dafür gern zur Verfügung

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