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Sie suchen einen guten Anwalt für Familienrecht in oder um Stuttgart?

Unser Rechtsanwalt in Stuttgart ist seit über 25 Jahren spezialisiert auf Familienrecht und betreut Sie bei Ihrer Scheidung auch in den Bereichen Trennung, Unterhalt, Zugewinn und fairer Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.

Bei schwierigen Fragen ziehen wir auf Wunsch unser Scheidungsnetzwerk hinzu. Wir geben Ihnen Sicherheit, falls die Gegenseite ungerecht agiert. Entschlossen und konsequent vertreten wir Ihre Interessen. Unsere Vorgehensweise spart Zeit und Geld, das hat einen großen Stellenwert.

Sie leben in Trennung?

Ihre Ehe ist gescheitert, und Sie beantragen die Scheidung oder benötigen ein umfassendes Beratungsgespräch?

  • Sie erhalten Unterhalt oder müssen Unterhalt zahlen, aber die Höhe ist unklar!?
  • Sie benötigen Informationenüber das Sorge- und Umgangsrecht?
  • Wie läuft die Hausratsverteilung / Vermögensauseinandersetzung?
  • Was passiert mit den gemeinsamen Schulden?
  • Wie funktioniert eine schnelle Scheidung? Ist eine gemeinsame Scheidung möglich?
  • Wann ist eine Ehescheidung kostengünstig?

Menschlich und fachlich an Ihrer Seite

Rechtsanwalt Walter Zuleger, mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht in Stuttgart gibt Antworten auf alle Ihre Fragen zum Familienrecht. Vertrauen sie auf seine Kompetenz!

Rechtsanwalt Walter Zuleger berät Sie und vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich in diesen Bereichen:

  • Beratung und Vertretung: Trennung, Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
  • Kinder: Unterhaltsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt (nachehelicher Unterhalt)
  • Zugewinnausgleich, Gütertrennung und Versorgungsausgleich
  • Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Verfahrenskostenhilfe (VKH)
  • Gemeinsame Scheidung und schnelle Scheidung
  • Ehevertrag, Vertrag Lebenspartnerschaften, Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Adoptionsrecht

Scheidungskosten

Wann zahlt der Staat Ihre Scheidung?

Sie sind knapp bei Kasse? Sie können sich keinen Anwalt für Ihre Scheidung leisten?
Ca. 70 Prozent aller Scheidungsbetroffenen haben nach unserer Schätzung Anspruch auf staatlich finanzielle Unterstützung. Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung wird geprüft, ob Sie eine Kostenübernahme durch den Staat erhalten.

Unverbindlicher Erstberatungstermin

Rechtsanwalt Walter Zuleger, mit Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht in Stuttgart berät Sie mit Einfühlungsvermögen und juristischem Sachverstand. Verlieren Sie keine kostbare Zeit. Suchen Sie uns zeitnah, auch schon bei dem Gedanken einer Trennung auf. Wir vergeben innerhalb von 48 Stunden Termine. Bei Beauftragung einer Scheidung ist die Erstberatung für Sie kostenlos.
Sie sind rechtsschutzversichert? Die Kosten einer Erstberatung werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Sprechen Sie uns darauf an!

Unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren

Telefon 0711-96 88 15 14

Montag – Freitag 8:00 – 19:00 Uhr
Samstag: 8:00 – 14:00 Uhr

Trennung
Kontaktieren Sie uns bei einer Trennung frühzeitig!

  • Wann beginnt das Trennungsjahr?
  • Was muss ich für seine Einhaltung tun?
  • Wann habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?
  • Wir klären das für Sie!

Scheidung

In meiner Beratung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Stuttgart informiere ich Sie über

  • die Folgen einer Ehescheidung,
  • den Umgang mit Schulden,
  • die Verteilung des Hausrats
  • die Aufteilung einer Immobilie und über
  • den Versorgungsausgleich.

Unterhalt

  • Bin ich in der Unterhaltspflicht für meine Kinder?
  • Trennungsunterhalt im Trennungsjahr oder Ehegattenunterhalt nach einer Scheidunng?

Rechtsanwalt Walter Zuleger gibt Ihnen Antworten auf Ihre Fragen.

Kinder

Sind bei einer Scheidung Sorgerechtsfragen zu klären? Idealerweise haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Manchmal ist es für das Kindeswohl besser, das Sorgerecht auf einen Elternteil zu übertragen. Hier bedarf es einer Regelung des Umgangsrechts. Wir beraten Sie dahingehend!

Häufig gestellte Fragen/FAQ

Trotz eines möglichen Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (hießt im Familienrecht: Verfahrenskostenhilfe) kann eine Ehescheidung nicht kostenlos, aber kostengünstig sein. Kostengünstig ist eine Scheidung, wenn sie einvernehmlich erfolgt. Auch wenn eine Scheidung schnell und kostengünstig ist, muss der Ablauf des Trennungsjahres eingehalten werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine Ehescheidung kostengünstig ist, dass sich Mann und Frau oder gleichgeschlechtliche Paare auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung einigen. Das erfolgt durch die Vermittlung der Anwälte und durch einvernehmliche Absprachen zwischen den Partnern. Nur einige Scheidungsfolgensachen müssen offiziell dokumentiert werden. Teuer wird eine Ehescheidung, wenn keine Einigung über bestimmte Scheidungsfolgesachen erzielt werden kann. Dann muss das Familiengericht in Stuttgart auf Antrag eines Ehepartners eine verbindliche Regelung treffen.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen den scheidungswilligen Eheleuten – zwischen Mann und Frau oder zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern, in dem Regelungen bezüglich der Scheidung getroffen werden. Das betrifft sorgerechtliche Vereinbarungen, Regelungen über Unterhaltszahlungen, über die Verteilung des Hausrates, des Vermögens und gegebenenfalls von Immobilien. Die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die rechtliche und finanzielle Situation der Eheleute nach der rechtskräftigen Scheidung. Bestimmte Vereinbarungen sind formbedürftig. Das bedeutet, sie müssen notariell beurkundet werden.

Im Familienrecht gibt es statt der Prozesskostenhilfe (PKH) die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Für ein Scheidungsverfahren fallen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten an, deren Höhe sich am Gegenstandswert orientieren. Er wird am Ende des Scheidungsverfahrens vom Familiengericht festgesetzt. Haben Sie beispielsweise durch die Ehe bedingte Verbindlichkeiten oder Kindesunterhalt zu zahlen und sind deshalb außerstande, die Scheidungskosten zu tragen, erhalten Sie Verfahrenskostenhilfe, die beim Familiengericht beantragt werden muss. Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden, zum Beispiel eine Einkommensbescheinigung oder ein Nachweis über den Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II (Hartz IV), der Mietvertrag und aktuelle Kontoauszüge.

Das Umgangsrecht und das Besuchsrecht bezeichnen den Kontakt zu Vater oder Mutter beziehungsweise zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Zweck des Umgangsrechts ist, dass das Kind auch weiterhin Kontakt zu beiden Elternteilen hat und eine Entfremdung vermieden wird. Die Ausgestaltung des Umgangsrechts unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist, dass es im Interesse des Kindeswohls gestaltet wird. Berücksichtigt werden müssen außerdem die speziellen Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Entfernung der Wohnorte der Eltern, die Arbeitszeiten der Eltern sowie das Alter des Kindes. Regelungen zu Feiertagen oder Ferien werden häufig so getroffen, dass das Kind im Wechsel bei jeweils einem Elternteil ist. Wichtig ist, dass das Umgangsrecht einvernehmlich zwischen den Eheleuten vereinbart und gestaltet wird.

Unter Zugewinngemeinschaft versteht man den gesetzlich geregelten Güterstand. Haben Eheleute nicht ausdrücklich Gütertrennung vereinbart, leben sie automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Charakteristisch für die Zugewinngemeinschaft ist, dass die Vermögensmassen der Eheleute getrennt bleiben. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte auch während der ehelichen Gemeinschaft sein Vermögen selbst verwaltet und Alleineigentümer seiner Vermögensgegenstände ist und bleibt. Anderes gilt, wenn gemeinsame Verträge geschlossen wurden, zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie. Dann müssen beide Eheleute unter Umständen gemeinsam für die Verbindlichkeiten aufkommen.

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos, wenn Sie über die Beratung hinaus Herrn Rechtsanwalt Walter Zuleger Mandat erteilen oder wenn Sie einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei Ihrem Amtsgericht erhalten und vorlegen.

Staatliche Hilfen bei einer Scheidung

Habe ich bei einer Scheidung Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH)? Wo beantrage ich Verfahrenskostenhilfe?

Dier Prozentsatz derjenigen, die Verfahrenskostenhilfe beantragen können, liegt deutlich höher als bei anderen zivilrechtlichen Verfahren. Grund dafür ist, dass die Kosten für eine Scheidung regelmäßig nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert sind, sodass der Anteil hilfebedürftiger Personen bei einer Scheidung deutlich höher ist.

Verfahrenskostenhilfe bekommt jeder, der aus nachvollziehbaren Gründen nicht über die finanziellen Mittel für eine Scheidung verfügt. Das gilt selbst für Gutverdiener, die wegen einer Immobilienfinanzierung knapp bei Kasse sind.

Sprechen Sie Rechtsanwälte, Ihren Rechtsanwalt oder Anwalt für Familienrecht in Stuttgart auf Verfahrenskostenhilfe an. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.

Trennungsunterhalt vor der Scheidung

Streit gibt es bei einer Ehescheidung immer wieder über Unterhaltsfragen. Rechtsanwalt Walter Zuleger erklärt,

  • worauf Sie beim Unterhalt achten müssen,
  • wie Sie zu Ihrem Recht kommen oder
  • unberechtigte Forderungen abwehren.

Das Familienrecht unterscheidet Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht von der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung. Darauf kann man nicht wirksam verzichten. Doch vor Aufforderung durch den Unterhalts-berechtigten muss keiner zahlen. Die Kanzlei Zuleger in Stuttgart mit Schwerpunkt Familienrecht berät Ehepartner bei Scheidungen in allen Fragen zum Unterhalt und vertritt Ihre Rechte auch in schwierigen Auseinandersetzungen.

Wohnung nach der Scheidung

Wer bekommt die Wohnung nach Trennung und Scheidung? Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart unterstützt Sie mit guten Argumenten und zielführender Verhandlung. Verweigert sich Ihr Ehepartner einer einvernehmlichen Lösung, sorgt Rechtsanwalt Zuleger in Ihrem Interesse für eine Klärung vor Gericht.

Nachehelicher Unterhalt nach der Scheidung

Der Gesetzgeber hat hier die Möglichkeiten der zeitlichen Begrenzung oder Herabsetzung erweitert. Seitdem loten Familiengerichte die Spielräume aus. Rechtsanwalt Zuleger kennt die herrschende Rechtsprechung im Familienrecht und erklärt Ihnen, worauf Sie beim nachehelichen Unterhalt achten müssen. Häufig besteht beim Unterhalt Streit über die sachgerechte Auskünfte über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen.

Versorgungsausgleich

Keine Scheidung ohne Versorgungsaugleich. Hier geht es um Ihre Vorsorge für das Alter oder falls ein Beteiligter erwerbsunfähig wird. Geteilt werden die in der Ehe erworbenen Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Rente sowie (bei Beamten) auf die Beamtenversorgung. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart vertritt Ihre Interessen bei der gerechten Aufteilung der Vorsorgeansprüche und zeigt Ihnen den Gestaltungsspielraum für individuelle Vereinbarungen auf.

Zugewinnausgleich und Scheidung

Die Zugewinngemeinschaft ist der weitest verbreitete Güterstand in der Ehe. Er liegt automatisch vor, wenn nichts anderes durch Ehevertrag vereinbart ist. Manchmal sind alte Eheverträge unwirksam. Rechtsanwalt Zuleger überprüft Ihren Ehevertrag, findet offene Flanken und erklärt, welche Rechte und Risiken daraus folgen. Bei beiden Ehegatten wird der Zugewinn als Differenz zwischen dem Anfangsvermögen bei Eheschließung und dem Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags ermittelt. Wer den höheren Zugewinn in der Ehe hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte dieser Differenz (Zugewinnüberschuss) auszahlen. Um den Zugewinn korrekt zu ermitteln, verfolgt Rechtsanwalt Zuleger konsequent Ihre Auskunfts- und Belegvorlageansprüche, um anschließend Ihre Zugewinnansprüche geltend zu machen – ein Schwerpunkt von Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart.

Eigenheim und Scheidung

Bei Scheidung mit gemeinsamer Immobilie (Eigenheim, Eigentumswohnung) stellt sich regelmäßig die Frage, was mit dem gemeinsamen Immobilieneigentum geschehen soll. In der Praxis kommt es meist zu einer der folgenden Lösungen: Entweder die Immobilie wird verkauft und der Erlös aufgeteilt. Oder einer der geschiedenen Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den Partner aus. Bei der Bewertung der Immobilie gibt es Spielräume. Die Kanzlei Zuleger sorgt für eine sachgerechte Immobilienbewertung durch Sachverständige und steht Ihnen in den Verhandlungen mit Ihrem Miteigentümer als kompetenter Partner zur Seite. Die Führung dieser Verhandlung ist eine der Spezialitäten in Stuttgart.

Schnelle Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ist ein schnelles Verfahren möglich. Möglich sind ca. 12-20 Wochen ab Stellung des Scheidungsantrags beim Gericht bis zur rechtskräftigen Scheidung. Bedingung für eine schnelle Scheidung sind

  • Ablauf des Trennungsjahres und
  • Zustimmung Ihres Ehepartners.

Trennen Sie sich innerhalb der Ehewohnung („Trennung von Tisch und Bett“) sollten Sie gegenseitige Versorgungsleistungen, wie z.B. Waschen, Kochen, Einkaufen nicht mehr erbringen. Schneller geht es auch, wenn unter bestimmten Voraussetzungen auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird; denn der dauert in der Regel viele Monate, die das Scheidungsverfahren in die Länge ziehen.

Mit einer verbindlichen Scheidungsvereinbarung im Vorfeld können Sie schon wichtige Fragen zu Ehevermögen, Unterhalt etc. festlegen und so auch eine schnelle Scheidung fördern. Als Ihr Scheidungsanwalt kann Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart helfen, den Weg für die schnellstmögliche Scheidung zu fiinden.

Kindesunterhalt

Eine Scheidung mit Kindern wirft die Frage nach dem Kindesunterhalt auf. Lebt das Kind bei der Mutter, muss der Vater für das Kind zunächst bis zur Volljährigkeit Kindesunterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich in diesem Fall nach den Einkünften des Vaters. Maßstab ist regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlungspflicht beginnt allerdings erst mit Aufforderung. Wird das Kind volljährig, sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Sie schulden den Unterhalt im Verhältnis ihrer Einkünfte.

Sorgerecht

Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verbleibt normalerweise auch nach der Scheidung bei beiden Elternteilen. Das Familiengericht kann in Ausnahmefällen das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Hierbei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart zeigt Ihnen genau auf, was Sie beim Sorgerecht beachten müssen, und vertritt Ihre Rechte bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Ex-Partner.

Ehevertrag / Scheidungsvereinbarung

Der Ehevertrag ist eine gute Vorsorge für den Eventualfall „Scheidung“. Vor der Hochzeit denkt niemand gerne an dieses Risiko. Doch genau das sollten Sie tun, vor allem, wenn Sie Eigentümer von Immobilien, Aktien oder Unternehmen sind. Rechtsanwalt Zuleger berät Sie umfassend, wie Sie durch Ehevertrag vor der Hochzeit sicherstellen können, dass bestimmte Vermögenswerte im Scheidungsfall beim Zugewinnausgleich nicht mitgerechnet werden. Oder Sie regeln im Ehevertrag Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche gleich mit. Auch das ist möglich. Welche Lösung sie auch immer suchen, Rechtsanwalt Zuleger hilft Ihnen, Sie zu finden.

Beratung und Scheidung ohne Kosten

Für Mandanten mit geringem Einkommen überprüft Rechtsanwalt Zuleger gern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, ob Sie Beratungshilfe für außergerichtliche Aktivitäten bzw. Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren erhalten können. Was Sie dafür benötigen, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Zuleger gern im persönlichen Gespräch.

In jedem Fall können Sie bei Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart die Kosten der Beratung auf die Kosten im Scheidungs- oder sonstigen familienrechtlichen Verfahren angerechnet bekommen, wenn er für Sie gerichtlich tätig wird.

Kostengünstige Telefon-Erstberatung in Stuttgart

Sie wollen herausfiniden, was im Fall der Trennung oder Scheidung auf Sie zukommt, z.B. ob und ggf. wie viel Sie Unterhalt bezahlen müssen oder welche Unterhaltsansprüche Sie haben oder wie das in der Ehe erworbene Vermögen zu verteilen ist? Sie erhalten eine telefonische Erstberatung für € 79,00 inkl. MWSt., die im Falle späterer Vertretung duch uns auf das Honorar angerechnet werden. Rechtsanwalt Zuleger in Stuttgart steht Ihnen dafür gern zur Verfügung.

Mein Credo als Rechtsanwalt und Anwalt im Familienrecht in Stuttgart ist:

Nur wer neugierig auf Menschen ist, wird Lösungen für ihre Probleme finden. 
Sachverstand und Entschlossenheit, Tätigkeitsschwerpunkte, Klarheit durch Erstberatung